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Geprüfte Organisation nach §11 TierSchG

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Geprüfte Organisation nach §11 TierSchG

Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist KEIN "amtliches Gütesiegel" oder "Zertifizierung", sondern bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie die erforderliche Zuverlässigkeit. Je nach Art der Tätigkeiten wird die Erlaubnis oftmals mit zahlreichen tierschutzrechtlichen aber auch tierseuchenrechtlichen Auflagen sowie Nebenbestimmungen erteilt.

Zweck des Tierschutzgesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 TierSchG).

Für u.a. folgende Tätigkeiten bedarf man einer Erlaubnis / Genehmigung oder eines Sachkundenachweises nach den tierschutzrechlichen Vorschriften (§ 11 TierSchG):

Halten von Tieren in einem Tierheim
Halten von Tieren in einem zoologischen Garten
Verbringen/Einführen von Wirbeltieren, die nicht Nutztiere sind, zum Zwecke der Abgabe gegen Entgelt oder einer sonstigen Gegenleistung oder die Vermittlung der Abgabe solcher Tiere, die in das Inland verbracht oder eingeführt werden sollen oder worden sind
Ausbilden von Hunden zu Schutzzwecken für Dritte bzw. der Unterhalt von Einrichtungen dafür. Ausbilden der Tierhalter von Hunden für Dritte oder Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierhalter (z.B. Hundeschule)
uvm.

Die Erlaubnis hat für Tierschutzorganisationen und Vereine die Transparenz vor der Behörde zur Folge. Auch müssen die verantworlichen Personen über die notwendige Sachkunde verfügen und die Zuverlässigkeit nachweisen. Ebenso muss eine solide finanzielle Grundlage der Tierschutzeinrichtung vorliegen.

Die Hunde müssen mit sog. TRACES (TRAde Control and Expert System) eingeführt werden. Dieses System ist ein Datenbanksysstem der EU, mit dem der gesamte Tierverkehr innerhalb der EU, sowie aus und in die EU lückenlos erfasst wird.
Ziel des Systems ist es, die Arbeit der Veterinärbehörden besser zu vernetzten, um zum Beispiel potenzielle Infektionsträger von Tierseuchen nach Ausbruch einer Tierseuche in anderen Beständen aufzufinden.

Ein Tierschutzhund zieht ein...

Aber was bedeutet das eigentlich? Was gibt es zu beachten? Wie kann ich mich vorbereiten?

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Weitere Fragen?

Welches Futter ist das richtige? Benötige ich einen Sachkundenachweis? Die wichtigsten Fragen in unseren FAQ!

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Wir haben eine tolle Möglichkeit für Euch, “vom Sofa aus“ direkt Futter zu den Hunden in Rumänien schicken zu können.

Über die Kooperation mit myheimtierland.de könnt ihr Tierschutztaler erwerben. Ein Taler kostet 1,50€ und entspricht einem Kilo Futter. Wir erhalten das Futter somit zu einem Vorteilspreis für Tiere in Not. Ihr entscheidet ganz individuell, wie viele Taler ihr kaufen möchtet. Sobald wir zwei Paletten voll haben, wird das Futter direkt in Rumänien durch einen Händler vor Ort ausgeliefert. Keine Lagerung in Deutschland, kein Problem mit Mindesthaltbarkeitsdaten, keine Logistikproblem. Nutzt die Tierschutztaler und helft uns, die hungrigen Hundebäuche zu füllen.

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