Was du wissen solltest

Der Adoptionsablauf

Der richtige Ansprechpartner

Jeder Hund hat einen Ansprechpartner, der Vermittlungshilfe für diesen Hund leistet. Das jeweilige Teammitglied ist in der Beschreibung des Hundes genannt.

Bitte wende dich bei Interesse an einem unserer Hunde an dieses Teammitglied.

Wir alle stehen natürlich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. An der jeweiligen Beschreibung erkennt man, wo sich der Hund zur Zeit befindet.

Die Hunde, die bereits in Deutschland sind, können nach Absprache gerne besucht werden. Vor Ort kann man dann direkt mit der Pflegestelle offene Fragen zum Hund klären. Für den weiteren Ablauf ist jedoch ausschließlich der Ansprechpartner des Hundes zuständig.

Bei den Hunden, die noch in Rumänien sind, stehen wir in engem Kontakt mit den Vermittlern in Rumänien. Solltest du Fragen zum Hund haben, die wir nicht beantworten können, fragen wir direkt vor Ort an. Aber bitte habe Verständnis, dass die Infos natürlich nur in eingeschränktem Umfang zur Verfügung stehen.

Wir helfen, Menschen zu finden, die den Hunden ein schönes für immer Zuhause geben. Nur so dürfen die Hunde nach Deutschland reisen.

Wir benötigen zunächst einen Haltungsbogen (Fragebogen für Adoptanten) mit allgemeinen Fragen zu dir und deinem Umfeld. Danach wird eine Vorkontrolle gemacht, damit wir einen Eindruck von dir und deinen Lebensumständen erhalten.

Vorkontrolle / Reservierung

Da uns die Hunde sehr am Herzen liegen, bemühen wir uns, für sie ein gutes und passendes Zuhause zu finden. Dazu gehört nach unserem Verständnis eine so genannte Vorkontrolle. Die Vorkontrollen werden von unserem Teammitglied Krystin koordiniert, die dir bei Fragen hierzu gerne zur Verfügung steht.

Keine Sorge - wir fallen nicht bei dir ein und räumen dir die Schränke leer oder stöbern sämtliche Räume durch!
Uns geht es vielmehr darum, unsere neuen Hundebesitzer und damit auch das neue Heim unseres Schützlings kennen zu lernen. Bei einem gemeinsamen Gespräch können dann auch viele Fragen zum neuen Familienmitglied beantwortet werden.
Nach einer positiven Vorkontrolle reservieren wir dann den Hund für dich.

Hast du dich für eine Adoption entschieden und war die Vorkontrolle positiv, bekommst du den Schutzvertrag per Email zugesendet (evtl. auch im Spamordner nachschauen), damit du den Vertrag in Ruhe lesen kannst. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Änderungen an diesem Vertrag vornehmen!

Die Schutzgebühr überweist du oder bringst sie einfach zur Abholung mit.

Ca. eine Woche vor Ankunft der Hunde richten wir einen „Transport“-Whatsapp Chat ein, in dem alle Adoptanten, alle Pflegestellen und natürlich wir hier vor Ort vertreten sind.

Zweck ist die Informationsweitergabe. Meist chatten auch die Adoptanten schon miteinander, da die Spannung und die Vorfreude natürlich groß ist.

Bei Facebook haben wir zudem eine Gruppe "Glückspilze der Hundehilfe NRW" eingerichtet. Dort können Bilder von den Hunden gepostet werden, denn wir freuen uns immer über Bilder und Berichte von unseren ehemaligen Schützlingen.
Das gibt uns die Kraft, diese Arbeit zu machen und belohnt uns für alle Mühen.

Schutzvertrag

Die Hunde werden prinzipiell mit einem Tierschutzvertrag abgegeben.
Das heißt, es gibt bestimmte Vertragsklauseln, die gewährleisten sollen, dass dem Tier kein Schaden zugefügt wird. Unter anderem enthält der Vertrag Bestimmungen wie: Mit dem Tier darf nicht gezüchtet werden, das Tier darf nicht im Zwinger gehalten werden, das Tier darf ohne unsere Zustimmung nicht weiter gegeben werden etc.. Diese Klauseln werden nicht geändert! Wir weisen darauf hin, dass auch der Haltungsbogen Bestandteil dieses Vertrages wird.
Damit wollen wir sicherstellen, dass es dem Hund gut geht.

Den Schutzvertrag erhältst du vorab per Email. Mit Unterzeichnung des Schutzvertrages bist du auch vor dem Gesetz der Eigentümer des Tieres und in vollem Umfang verantwortlich.

Es ist daher ratsam, zumindest eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen. Zudem ist es in Deutschland Pflicht, den Hund steuerlich anzumelden. Je nach Größe des Hundes ist eine Sachkundeprüfung notwendig, bitte informiere dich in deiner Stadt / Gemeinde.

Mit Abgabe des Hundes wird die Verantwortung, den Hund ordnungsgemäß zu melden und zu versichern, sowie das Vorliegen der notwendigen Prüfungen, an die Adoptanten übertragen.

Mit dem Schutzvertrag erhält der neue Besitzer des Tieres auch den EU-Heimtierausweis, in dem alle erforderlichen Impfungen eingetragen sind, sowie eine aktuelle Bescheinigung des Tierarztes über das Blutbild (im Hinblick auf Mittelmeerkrankheiten) des Tieres.

Wir, als Tierschützer, können KEINE Garantie übernehmen, dass der Hund zukünftig ohne gesundheitliche Makel bleiben wird.

Bei südländischen Hunden besteht z. B. ein Leben lang das Risiko das Mittelmeerkrankheiten auftreten. Werden sie rechtzeitig bemerkt, sind sie im Normalfall gut zu behandeln. Bei Hunden aus Rumänien kommt meist nur Leishmaniose vor, deshalb werden unsere Hunde vor Ort schon getestet.
Allerdings sollten die Hunde nach 6 Monaten in Deutschland erneut getestet werden.

Weitere Infos über Mittelmeerkrankheiten finden Sie im Downloadbereich.

Schutzgebühr

Die Schutzgebühr beträgt 450 € für Hunde in Rumänien und 490 € für Hunde, welche sich bereits in Deutschland befinden. Damit wird der Tierarzt, die Impfungen, das Chippen inkl. EU Heimtierausweis, die Parasitenbehandlung, eine eventuelle Unterbringung in einen Pension und die Versorgung der Hunde vor Ort sichergestellt, sowie der Transport nach Deutschland finanziert.

Pflegestelle oder Endstelle – Zahlungsmöglichkeiten

Endstelle (ES): Endstelle bedeutet, dass du den Hund direkt adoptieren und nun Hundehalter bist. Die Zahlung der Schutzgebühr ist unmittelbar bei Übergabe des Hundes fällig. Solltest du dich für einen Hund entschieden haben, der bereits auf einer Pflegestelle in Deutschland ist, zahlst du die Schutzgebühr vorweg per Paypal oder Überweisung. In jedem Fall ist eine Zahlung vor bzw. bei Übergabe fällig

Pflegestelle mit Übernahmeoption (PSÜ): Du bist dir nicht sicher, ob ein Hund das richtige für dich ist? Du möchtest den Hund erst kennenlernen bevor du entscheidest, ob er dauerhaft bleibt? Dann ist diese Option vielleicht die Richtige für dich. Die ersten zwei Wochen ist der Hund für Vermittlungen gesperrt. In der Zeit kannst du den Hund kennenlernen. Die Schutzgebühr wird bei Abholung des Hundes fällig. Solltest du den Hund nicht behalten wollen, geht er zurück in die Vermittlung, bleibt jedoch bis dahin bei dir in Pflege. Aber bitte bedenke, dass eine Pflegestelle immer durch eine Festadoption überboten werden kann (im Sinne des Hundes).

Pflegestelle (PS): Eine Pflegestelle kommt lediglich für die Futterkosten für den Hund auf. Jeder Pflegehund ist über die Haftpflichtversicherung des Vereins versichert. Im Falle von Tierarztbesuchen, ist der Verein vorher zu informieren. Der Ansprechpartner teilt dir mit, ob es einen Vertragstierarzt in deiner Nähe gibt. Wichtig ist hierbei, dass die Rechnung IMMER auf den Verein ausgestellt ist, ansonsten ist eine Kostenübernahme durch uns NICHT MÖGLICH!

Ratenzahlungen: Grundsätzlich gilt, dass wir keine Ratenzahlungen vereinbaren. Wir gehen bei jedem Hund in Vorkasse und benötigen die Schutzgebühr dringend um die nächsten Hunde damit Retten zu können. Die Anschaffung eines Hundes ist mit Kosten verbunden. Du benötigst ja nicht nur den Hund. Es fehlt noch Schlafplatz, Leine, Halsband, Spielzeug, Futter, Napf, Versicherung, Steuer usw. usw. Jederzeit kann ein Hund krank werden und hohe Tierarztkosten verursachen. Sei dir dessen bewusst. Ein Hund ist nicht nur Hobby und Freude, sondern auch eine große Verantwortung und ein großer Kostenfaktor. Wir möchten natürlich, dass unsere Hunde im Ernstfall gut versorgt werden können. Nicht jeder ist jedoch finanziell so gut gestellt, dass er sich das alles auf einem Schlag leisten kann. Daher möchten wir dich bitten, zunächst die Schutzgebühr und die weiteren Anschaffungskosten anzusparen, bevor du dich nach einem Hund umsiehst.

tierschutzorganisation
§ 11 Tierschutzgesetz

Was bedeutet das?

Wir haben die behördliche Genehmigung, gemäß § 11 Tierschutzgesetz arbeiten zu dürfen!

Die Erlaubnis hat für Tierschutzorganisationen und Vereine die Transparenz vor der Behörde zur Folge. Auch müssen die verantworlichen Personen, in unserem Fall Iris Reimer, über die notwendige Sachkunde verfügen und die Zuverlässigkeit nachweisen. Ebenso muss eine solide finanzielle Grundlage der Tierschutzeinrichtung vorliegen.

Die Erlaubnis nach § 11 TierSchG ist KEIN "amtliches Gütesiegel" oder "Zertifizierung", sondern bescheinigt das Vorhandensein von ausreichenden, fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie die erforderliche Zuverlässigkeit. Je nach Art der Tätigkeiten wird die Erlaubnis oftmals mit zahlreichen tierschutzrechtlichen aber auch tierseuchenrechtlichen Auflagen sowie Nebenbestimmungen erteilt.

Jetzt direkt Futter spenden...

Wir haben eine tolle Möglichkeit für Euch, “vom Sofa aus“ direkt Futter zu den Hunden in Rumänien schicken zu können.

Über die Kooperation mit myheimtierland.de könnt ihr Tierschutztaler erwerben. Ein Taler kostet 1,50€ und entspricht einem Kilo Futter. Wir erhalten das Futter somit zu einem Vorteilspreis für Tiere in Not. Ihr entscheidet ganz individuell, wie viele Taler ihr kaufen möchtet. Sobald wir zwei Paletten voll haben, wird das Futter direkt in Rumänien durch einen Händler vor Ort ausgeliefert. Keine Lagerung in Deutschland, kein Problem mit Mindesthaltbarkeitsdaten, keine Logistikproblem. Nutzt die Tierschutztaler und helft uns, die hungrigen Hundebäuche zu füllen.

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